Ihre Anwaltskanzlei in Bad Cannstatt

Familienrecht:

In allen rechtlichen Fragen in Bezug auf Ehe, Trennung, Scheidung, Partnerschaft, Betreuungs-  und Kindschaftsrecht stehen wir unseren Mandanten beratend und vertretend zur Seite.

Sowohl im Falle der Ehescheidung, als auch im Falle von Sorgererechts- oder Unterhaltsstreitigkeiten ist neben juristischer Kompetenz und kontinuierlicher persönlicher Beratung immer auch menschlicher Beistand und Empathie gefragt. Unsere Anwälte stehen den Mandanten in den persönlich schwierigen Zeiten daher stets mit der notwenigen Sensibilität Seite und helfen dabei, alle Fragen zu klären und die notwendigen Schritte einzuleiten, und mit Hartnäckigkeit und Konsequenz zu verfolgen, damit das weitere Leben möglichst rechtssicher und zukunftsorientiert gestaltet werden kann. 

Voraussetzung für die Scheidung ist die Trennung der Eheleute. Zum Zeitpunkt der Trennung müssen wichtige Weichen gestellt werden.

Familienrecht beschränkt sich nicht auf die bloße Scheidung, sondern ist in fast allen Lebenslagen eines Ehepaares relevant. So kann es durchaus sinnvoll sein, sich im Vorfeld der Eheschließung Gedanken über einen Ehevertrag zu machen, wenn z.B. ein Ehepartner plant, sich selbständig zu machen.

Das Familienrecht ist aber nicht nur für Eheleute relevant. Auch in nichtehelichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften können vertragliche Regelungen die Auseinandersetzung erleichtern.

Am Ende des gemeinsamen Zusammenlebens, stellen sich typischerweise viele Fragen:

Wie verteilt man den Hausrat, welcher Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht, gibt es Unterhaltsansprüche nach der Scheidung, wie findet der Versorgungsausgleich statt, wie berechnet man die Vermögensauseinandersetzung und wie gestaltet sich von nun an das Leben der Kinder (Sorge- und Umgangsrecht)…..???

Aber nicht nur Trennung und Scheidung stellen die Ratsuchenden Mandanten oft vor vielseitige und mehrschichtige Probleme. Immer wichtiger wird die Frage nach Regelungen, die für den Fall von Krankheit, Alter und bei drohende Verlust der geschäftlichen Handlungsfähigkeiten greifen sollen.

Individuell ausgearbeitete General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und die Beratung zu letztwilligen Verfügungen und Testamenten zählen zu den Kernkompetenzen der Anwaltlichen Beratung in der Anwaltskanzlei Maixner und Knab.

 

Erbrecht:

Ist ein Erbfall eingetreten, stehen die Angehörigen und sonstige mögliche Erben oft vor einer Vielzahl von Problemen und Fragen.

Unsere Anwälte helfen ihren Mandanten sowohl im Erbscheinsverfahrenals auch bei Auseinandersetzungen mit Erben oder Pflichtteilsberechtigten.

Aber auch bei der Gestaltung des letzten Willens sollte der fachliche Rat eines Anwaltes gesucht werden.

Verfügungen für den eigenen Todesfall kann man auf vielfältige Weise treffen: z.B. durch Testament, durch gemeinschaftliches Testament mit dem Ehegatten oder durch Erbvertrag.

Hierbei sind jedoch viele einzelfallbezogene Probleme zu beachten wie auch eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen und Vorschriften.

Die Testamente, die ohne rechtlichen Beistand erstellt wurden, scheitern oft an den vorhandenen gesetzlichen Formvorschriften.

Schnell führen Fehler in Bezug auf die einschlägigen Vorschriften zu jahrelangen Auseinandersetzungen und Streitigkeiten, die bei vorheriger rechtlicher Beratung zu vermeiden gewesen wären.

Wie werden getroffene Vermächtnisse erfüllt? Welche Fragen und Probleme ergeben sich bei der Bewertung von Erbschaftsgegenständen, Grundstücken etc.

Aber auch, wenn eine letztwillige Verfügung nicht getroffen wurde, empfiehlt es sich, anwaltlichen Rat zu suchen.

Mit sachgerechten Lösungen und fallbezogenen Auseinandersetzungsvorschlägen helfen hier die Anwälte der Kanzlei, die auch schon reichhaltige Erfahrung im Bereich der Testamentsvollstreckung haben, somit also den letzten Willen der getroffen wurde, durchsetzen.

 

Die Mandanten erfahren auch Unterstützung und Beratung bei der Erstellung von PatientenverfügungenVorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, damit Ihr Wille auch zu Lebzeiten Berücksichtigung findet und ein Altern in geregelten und rechtlich abgesicherten Verhältnissen ermöglicht wird.

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