Ihre Anwaltskanzlei in Bad Cannstatt


Ordnungswidrigkeitsrecht:

Das Bußgeldverfahren ist ein Verwaltungsverfahren.

Es betrifft zumeist - aber nicht ausschließlich - Verkehrsteilnehmer und dient der Ahndung von geringeren Verstößen, die noch nicht durch das Strafrecht sanktioniert sind.

 

  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Einträge im Verkehrszentralregister in Flensburg ( sog. „Punkte“)
  • Rotlichtverstöße
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Parkverstöße

 

Es kommen jedoch auch in anderen Rechtsgebieten Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder in Betracht:

 

  • Verstöße gegen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter
  • Verstöße von Gewerbetreibenden gegen ihnen obliegenden Pflichten bei der Gewerbeausübung
  • Zahlreiche weitere Gesetze sehen die Verhängung von Bußgeldern bei Verstößen vor. 

Bußgeldsachen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren können häufig, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, durch unser Eingreifen zur Einstellung gebracht werden.

Akteneinsicht und daran anschließende Besprechung und Planung der weiteren Vorgehensweise, der Formulierung von Einspruchsbegründungen und die möglicherweise notwendig werdende Vertretung der Mandanten vor dem Gericht gehören zu den Tätigkeiten, die unsere Anwälte mit fachlicher Kompetenz und Verhandlungsgeschick für die Betroffenen Mandanten übernehmen.

 

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