
Das Bußgeldverfahren ist ein Verwaltungsverfahren. Es betrifft zumeist - aber nicht ausschließlich - Verkehrsteilnehmer und dient der Ahndung von geringeren Verstößen, die noch nicht durch das Strafrecht sanktioniert sind.
Es kommen jedoch auch in anderen Rechtsgebieten Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder in Betracht:
Bußgeldsachen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren können häufig, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, durch unser Eingreifen zur Einstellung gebracht werden. Akteneinsicht und daran anschließende Besprechung und Planung der weiteren Vorgehensweise, der Formulierung von Einspruchsbegründungen und die möglicherweise notwendig werdende Vertretung der Mandanten vor dem Gericht gehören zu den Tätigkeiten, die unsere Anwälte mit fachlicher Kompetenz und Verhandlungsgeschick für die Betroffenen Mandanten übernehmen.
|
![]() |